Seit dem 11. Februar 2025 ist sie in Kraft: die europäische Verpackungsverordnung – PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation). Sie bildet den neuen verbindlichen Rechtsrahmen für alle Verpackungen in der EU und markiert einen entscheidenden Wendepunkt für die europäische Kreislaufwirtschaft. Ziel ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren, das Recycling zu stärken und Wiederverwendung zu fördern – mit konkreten Vorgaben und ambitionierten Quoten.
Einheitlicher Rahmen, klare Pflichten – ein Paradigmenwechsel
Die PPWR schafft eine einheitliche Basis für das bisherige Flickwerk nationaler Verpackungsgesetze durch eine unmittelbar geltende EU-Verordnung. Sie differenziert nach Akteursgruppen wie Hersteller, Erzeuger, Importeure oder Vertreiber – benennt aber vor allem konkrete Pflichten, die für alle relevant sind, die Verpackungen in der EU erstmals in Verkehr bringen.
Im Mittelpunkt stehen fünf Kernziele:
- Vermeidung von Verpackungsabfällen
- Recyclingfähigkeit und Design-for-Recycling
- Förderung von Wiederverwendungssystemen
- Einsatz von Rezyklaten in Kunststoffverpackungen
- Klare Kennzeichnung und Verbraucherinformation
Verpackungen müssen künftig entweder recyclingfähig (Art. 6), kompostierbar (Art. 9), oder wiederverwendbar (Art. 11) sein. Für Unternehmen bedeutet das neue gesetzliche Pflichten – aber auch echte Chancen zur Differenzierung, Innovation und nachhaltigen Transformation sowie Ressourcenschonung.
Kernpflichten der PPWR: Reduce, Reuse, Recycle
Die PPWR baut auf den drei zentralen Prinzipien der Kreislaufwirtschaft auf – Vermeiden, Wiederverwenden, Recyceln:
► Reduce – Verpackungsvermeidung gezielt steuern
Unternehmen sind künftig gefordert, Verpackungen effizienter zu gestalten, auf Überverpackung zu verzichten und unnötiges Volumen zu reduzieren. Nutzer von Industrie- und Gewerbeverpackungen sind bereits stets bestrebt aus logistischen und kostentechnischen Gründen den Packmittelmaterialeinsatz so gering wie möglich zu gestalten, aber die PPWR wird diese Anforderungen formalisieren und verstärken..